Manuel Singler

  • selbständiger Rechtsanwalt in Lahr
  • Jurastudium an der Universität Freiburg
  • Referendariat am Landgericht Offenburg

Tätigkeitsschwerpunkte: Allgemeines Strafrecht (insbesondere Körperverletzungsdelikte, Eigentumsdelikte), Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht, Verkehrsstrafrecht, Sexualdelikte, Tötungsdelikte, Ehrdelikte, Jugendstrafrecht

Mitglied: Deutscher Anwaltsverein, Offenburger Anwaltsverein, Rechtsanwaltskammer Freiburg

Manuel Singler

Meine Philosophie

Gegen Sie wird ein Strafverfahren geführt? Sie erhalten ein Schreiben der Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift vom Gericht übersandt?

Dann ist es sinnvoll den richtigen Verteidiger an Ihrer Seite zu haben. Ein Verteidiger, der sich mit voller Leidenschaft für Ihre Rechte einsetzt. Ein Verteidiger, der Sie umfassend aufklärt, berät und für Sie erreichbar ist. Am wichtigsten jedoch ein Verteidiger, bei dem Sie sich mit Ihrem Anliegen ernst genommen und vertrauensvoll aufgehoben fühlen.

Als Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter steht man den Strafverfolgungsbehörden oftmals überrumpelt gegenüber. Hier ist es ganz wichtig Ruhe zu bewahren und einen Verteidiger zu kontaktieren.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht gilt die Unschuldsvermutung. Hier gilt es als Verteidiger für Sie einzusetzen. Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern eine Tat muss Ihnen mit den in einer mündlichen Hauptverhandlung zur Verfügung stehenden Beweismitteln nachgewiesen werden.

Welche konkreten Beweismittel der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren für die Begründung eines Verdachts gegen Sie zur Verfügung stehen, erfahren Sie ohne Akteneinsicht nicht umfassend.

Deshalb ist es besonders wichtig:
Solange Sie keinen Verteidiger an Ihrer Seite haben, sagen Sie nichts. Lassen Sie Ihren Verteidiger für Sie sprechen oder für Sie schweigen.

Voreilige und unüberdachte Erklärungen ohne vorherige Akteneinsicht durch den Verteidiger können das Verfahren negativ beeinflussen.

Ein vorübergehendes Schweigen, um zunächst einen Verteidiger zu befragen, darf Ihnen nicht negativ berücksichtigt werden, sondern ist vielmehr Ihr essentielles Recht.

Der Verteidiger hat die Möglichkeit Akteneinsicht zu beantragen und mit Ihnen die Sach- und Beweislage umfassend zu erörtern und im Anschluss gemeinsam eine auf Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategie zu entwerfen.

Strafverteidigung ist eine ganz besondere Dienstleistung, sodass es von wichtiger Bedeutung ist, ob die gemeinsame Vertrauensbasis zwischen dem Mandanten und dem Verteidiger stimmt.

Kontaktieren Sie mich gerne und schildern Ihre Situation. Wir finden dann gemeinsam heraus, ob dieses gegenseitige Vertrauensverhältnis vorhanden ist und ich der richtige Verteidiger für Sie bin.


Über mich

In mir finden Sie einen Strafverteidiger aus Leidenschaft und mit Sachverstand, der sich mit 150 % Energie und Engagement für Ihre Rechte einsetzt.

Ich verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts und mache keine Ausnahmen.

Schon von Beginn an im Studium an der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg, sowie im Referendariat am Landgericht in Offenburg und schließlich in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich mich auf das Strafrecht spezialisiert.

Mir ist es wichtig Sie regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens sowie der weiteren Vorgehensweise zu informieren.

Ich bin nicht nur per Telefon und E-Mail in unserer Kanzlei für Sie erreichbar, sondern stehe in besonderen strafrechtlichen Notsituationen (z.B. bei Verhaftung oder Wohnungsdurchsuchung) Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen auch jederzeit außerhalb der üblichen Bürozeiten und am Wochenende unter der unten genannten Notfallnummer zur Verfügung.


Vergütung

Im Rahmen von Fragen des Honorars finden Sie in mir einen offenen und transparenten Ansprechpartner.

Grundsätzlich bewege ich mich im Rahmen der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. In Einzelfällen kann aufgrund erheblicher Intensität und Aufwand des Falles eine Gebührenvereinbarung in Betracht kommen. Dies bespreche ich mit Ihnen gerne ehrlich, offen und fair im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.

Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt in strafrechtlichen Fällen bei einem Vorwurf einer vorsätzlichen Begehung die Rechtsanwaltsgebühren nur in Ausnahmefällen. Dies oftmals dann, wenn ein Verfahren eingestellt wird. Entscheidend ist der Inhalt Ihres persönlich abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Die Kommunikation mit Ihrer Versicherung hinsichtlich einer Deckungsanfrage übernehme ich gerne für Sie.


Strafrechtliche Notfallnummer

(z.B. bei Wohnungsdurchsuchung oder Verhaftung)

0176 21720631